Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Achtung: Unter Berücksichtigung verschiedener Fakten haben wir uns dazu entschieden, ab dem 01.09.2015 keine Kurse Lebensrettende Sofortmaßnahmen mehr anzubieten! Weitere Informationen finden Sie unten stehend. Ab diesem Zeitpunkt können Sie zum erlangen des PKW-Führerscheins den "Rotkreuzkurs" besuchen.LSMFoto: DRK

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Übersicht Kurstermine / Online-Anmeldung


Die Änderungen für Führerscheinbewerber der Klassen A, A1, B, BE, L, M, T und S möchten wir Ihnen hier kurz erklären:

Im Zuge der Neuausrichtung der Erste Hilfe-Lehrgänge hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) eine Angleichung des Ausbildungsprogramms „Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM)“ um 1 Unterrichtseinheit (UE) von 8 auf 9 UE angeregt. 
Der Vorteil liegt in der bisher unübersichtlichen Vereinheitlichung des Ausbildungsangebotes für Führerscheinbewerber zu einem einheitlichen Kurs für alle Führerscheinklassen! Diese Änderungen werden in der zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung umgesetzt.

Anerkennung von Teilnahmebescheinigungen für Führerscheinbewerber:

1.    Die von uns ausgestellten Teilnahmebescheinigungen für Schulungen in Erster Hilfe mit 9 Unterrichtseinheiten (nach den neuen Ausbildungsvorgaben!) werden - zunächst im Rahmen einer Vorgriffsregelung - für den Erwerb aller Fahrerlaubnisklassen seit dem 01.04.2015 anerkannt.


2.    Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (16 Unterrichtseinheiten nach den alten Ausbildungsvorgaben!), die von uns oder von den nach § 68 Abs. 1 S. 1 FeV anerkannten Stellen ausgestellt wurden, werden weiterhin anerkannt.


3.    Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Unterweisung in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM, 8 Unterrichtseinheiten, bisherige Ausbildungsvorgabe) gelten noch 2 Jahre nach Inkrafttreten der 2. ÄndVO-FeV, beschränkt auf die in § 19 Abs. 1 S. 1 FeV genannten Klassen. Bei einer späteren Erweiterung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, die sich auf C- oder D-Klassen erstreckt, ist eine Bescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe mit 9 Unterrichtseinheiten vorzulegen.

Unter Berücksichtigung der genannten Fakten haben wir uns entschieden, ab dem 01.09.2015 keine LSM-Kurse mehr anzubieten! Aus unserer Sicht überwiegen die Vorteile für unsere Kursteilnehmer durch das Angebot eines einheitlichen Kurses für alle Führerscheinklassen und eines Kurses, der gleichzeitig auch für andere Bereiche (z.B. Trainerschein, Betriebshelferausbildung, etc.) benötigt wird.  

Wir bitten dbzgl. um Ihr Verständnis!