Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz
Sa, 25.04.2020, 11:46
In Rheinland-Pfalz gilt ab dem Montag 27. April eine Maskenpflicht!
Ab dem kommenden 27. April müssen auch die Menschen in Rheinland-Pfalz in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Welches Bußgeld in Rheinland-Pfalz bei Nichtbeachtung droht, steht noch nicht fest. Die entsprechende Rechtsverordnung werde erarbeitet.
Arten von Masken
Generell muss zwischen drei Arten von Masken unterschieden werden. Am wirksamsten gegen Viren sind FFP-Masken, welche allerdings gerade weltweit knapp sind und in Deutschland vor allem für medizinisches Pflegepersonal und Ärzte sinnvoll sind sowie dem Gesundheitssystem vorbehalten werden sollten. Dann gibt es Einweg-OP-Masken, die man derzeit in manchen Apotheken kaufen kann, teilweise auch im Zehnerpack. Vielerorts sind sie allerdings ausverkauft. Die OP-Masken sollten entsorgt werden, sobald sie feucht sind, maximal aber nach acht Stunden Nutzung. Am weitesten verbreitet dürften in der Bevölkerung aber Stoffbedeckungen sein, die sogenannten Alltagsmasken. Auch die schützen zwar nicht den Träger selbst, aber die Mitmenschen.
OP-Maske | FFP Maske |
Wichtige Regeln zum Anlegen einer Maske
-vor dem Aufsetzen Hände gründlich waschen (30 Sekunden mit Seife)
-die Innenseite der Maske sollte mit nichts in Berührung gekommen sein
-Maske komplett über Mund und Nase platzieren, Ränder eng anliegend
-Gummiband links und rechts ums Ohr legen beziehungsweise Bänder hinter dem Kopf verknoten
-Maske über den Mund bis unter das Kinn ziehen
-durchfeuchtete Masken umgehend abnehmen und austauschen
-beim Aufsetzen Außenseite nicht berühren
-danach wieder Hände waschen (30 Sekunden mit Seife)
Wichtige Regeln zum Ablegen einer Maske
-vor dem Absetzen Hände gründlich waschen (30 Sekunden mit Seife)
-Maske nur noch an den Gummis oder Bändern anfassen
-Gummiband von den Ohren entfernen beziehungsweise Bänder hinter dem Kopf lösen
-Maske in einen geschlossenen Wäschebehälter (bei wiederverwendbaren Masken) oder Müllbehälter (bei Einwegmasken) geben oder sofort waschen oder auskochen
-danach wieder Hände waschen (30 Sekunden mit Seife)
Video der Universität Mannheim
Bei der Reinigung von Alltagsmasken zu beachten
-Masken möglichst nach einmaliger Nutzung bei 95, mindestens 60 Grad waschen
-Masken nach dem Waschen vollständig trocknen lassen
-alternativ Maske 5 Minuten auskochen
-auch heißes Bügeln kann Viren abtöten, hier müssen aber alle Bereiche gebügelt werden
-Maske in zum Beispiel in einem luftdichten Beutel verschlossen aufbewahren
-längere Aufbewahrungszeiten vermeiden
-ggf. Herstellerangaben zur maximalen Anzahl von Waschgängen beachten
Burda Style hat eine gute Nähanleitung für Mund-Nasen-Schutze veröffentlicht. Dies ist eine Do it yourself Anleitung für die Herstellung einer Behelfs-Mund-Nasen-Maske. Es gibt keinerlei Zertifizierung oder Prüfung hinsichtlich der Wirksamkeit. Die Herstellung und Benutzung der Maske erfolgt daher auf eigene Verantwortung.