Infos zum "Corona" Virus - Hotline eingerichtet

Do, 19.03.2020, 15:49
Das SARS-CoV19 ist aktuell nicht mehr aus dem Leben weg zu denken. Besorgte Bürger suchen immer wieder den Kontakt zu unseren Helfern, um die neusten Informationen über das Virus zu bekommen. Wir möchten auf diesem Weg an das zuständige Gesundheitsamt und das Robert-Koch-Institut hinweisen. Von hier werden immer die neusten Erkenntnisse zu dem "Corona" Virus verteilt.
 Corona Hotline

Was muss ich jetzt wissen?

Wie schütze ich mich und andere vor dem Coronavirus?

Die Verhaltensweisen sind mit denen zum Schutz vor Grippeviren identisch:


Wenn die Möglichkeit besteht, sollte auf Reisen verzichtet, öffentliche Verkehrsmittel gemieden und von zu Hause aus gearbeitet werden. Im Allgemeinen sollten jegliche Kontakte reduziert werden.

Von einem Besuch einer Veranstaltung mit mehr als 1000 Menschen ist generell abzuraten.

Bürger und Bürgerinnen, die älter als 60 Jahre sind, sollten sich gegen Pneumokokken impfen lassen.

Was ist bei einem Corona-Verdacht zu tun, welche Symptome gibt es?

Personen, die persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, einen Arzt kontaktieren oder die 116117 anrufen - und zu Hause bleiben.


Eine Corona-Infektion äußert sich durch grippeähnliche Symptome, wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen und Abgeschlagenheit. Auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall sowie Schüttelfrost wurde berichtet.

 

Corona VG

Muss ich mit leichten Atemwegserkrankungen für eine Krankschreibung in die Arztpraxis gehen?

Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Diese Vereinbarung gilt seit 9. März 2020 und zunächst für vier Wochen.

Wie verhalte ich mich nach einer Auslandsreise richtig?

Personen, die sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben oder in Regionen, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, sollten unnötige Kontakte vermeiden und wenn möglich zu Hause bleiben. Entwickeln sich innerhalb von 14 Tagen Symptome, sollte - nach telefonischer Anmeldung – ein Arzt aufgesucht werden.


Reisende aus dem Iran, Italien, Japan oder Südkorea in Deutschland müssen u.a. Angaben zu ihrer Erreichbarkeit für die nächsten 30 Tage machen. Reisende von China nach Deutschland geben zudem eine erweiterte Selbstauskunft ab.

Was bedeutet es für Deutschland, dass die WHO die Pandemie ausgerufen hat?

Der WHO-Generaldirektor hat am 11.03.2020 die Situation zu Erkrankungen mit den neuartigen Coronaviren (COVID-19) zu einer Pandemie erklärt.


Die Erklärung der Pandemie hat keine direkten Auswirkungen auf die Vorbereitungen und Maßnahmen in Deutschland. Deutschland hat die die Situation von Anfang an sehr ernst genommen hat und auch die Maßnahmen, die von der WHO nun nochmals betont werden, früh selbst umgesetzt. Diese sind:

  • Die Bevölkerung über die Risiken der Erkrankung informieren

  • Die Bevölkerung darüber informieren, wie sich jeder einzelne schützen kann und alle auffordern, dies auch zu tun

  • Möglichst jeden Fall finden, zu isolieren, testen und behandeln sowie möglichst alle Kontaktpersonen finden, um eine Weiterverbreitung zu verhindern

  • die Krankenhäuser auf die zu erwartende besondere Situation vorbereiten

  • medizinisches Personal vorbereiten und vor Infektionen schützen

  • sich gegenseitig helfen und umeinander kümmern.


Die WHO hatte den Ausbruch bereits am 30.1.2020 zur "Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite" (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) erklärt und Empfehlungen zur Eindämmung und Kontrolle des Ausbruchsgeschehens ausgesprochen.

 Grafik Kurve Corona


Verlässliche Informationen
Text: Bundesministerum für Gesundheit
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